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Nachtarbeit | bpb.de

Nachtarbeit

jede Arbeit zwischen 23 und 6 Uhr, die mehr als zwei Stunden dauert. Nachtarbeitnehmer (wer mindestens 48 Tage im Jahr nachts arbeitet) stehen unter einem besonderen gesundheitlichen Schutz: regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchung, Umsetzung auf einen Tagesarbeitsplatz bei Gefährdung der Gesundheit. Auch darf die Nachtarbeit acht Stunden grundsätzlich nicht überschreiten. Das Arbeitszeitgesetz sieht auch vor, dass der Arbeitgeber als Ausgleich für die Nachtarbeit bezahlte freie Tage gewähren oder einen Zuschlag auf das Arbeitsentgelt zahlen muss.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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