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Syndikat | bpb.de

Syndikat

der Zusammenschluss von Unternehmen der gleichen Produktions- oder Handelsstufe, die sich vertraglich verpflichten, durch gemeinsame zentrale, rechtlich selbstständige Einkaufs- oder Verkaufseinrichtungen die Beschaffung von Rohstoffen oder Waren oder den Absatz ihrer Erzeugnisse wirtschaftlicher zu gestalten. Syndikate sind die straffste Form eines Kartells. Nach dem Kartellgesetz sind Syndikate grundsätzlich unzulässig. Innerhalb enger gesetzlicher Grenzen sind sie jedoch möglich, wenn die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der beteiligten Unternehmen im Interesse der Allgemeinheit liegt und nicht auf anderem Weg erreicht werden kann.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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