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Tabaksteuer | bpb.de

Tabaksteuer

Steuer auf Tabakwaren (Zigaretten, Zigarillos, Zigarren, Rauchtabak), nach der Mineralölsteuer die ertragreichste Verbrauchsteuer. Das Aufkommen von (2015) etwa 14,9 Mrd. € steht dem Bund zu; nach dem Tabaksteuergesetz von 2010 sind bis 2015 fünf Steuererhöhungen vorgesehen. Rund 96 % des Gesamtaufkommens ergeben sich aus der steuerlichen Belastung der Zigarette; für diese wird ab 1. 1. 2015 ein Steuersatz von mindestens 9,82 Cent je Stück zuzüglich 21,69 % des Packungspreises erhoben.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten