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Tafelgeschäft | bpb.de

Tafelgeschäft Schaltergeschäft, Over-the-Counter-Geschäft

Geschäft, bei dem ein Kreditinstitut am Bankschalter Wertpapiere z. B. aus Eigenbeständen Zug um Zug gegen Barzahlung des Kaufpreises verkauft oder kauft. Bei Tafelgeschäften muss eine Legitimationsprüfung durchgeführt werden. Name, Geburtsdatum und Anschrift des Kunden werden aber nur in besonderen Fällen festgehalten, z. B. bei Beträgen von 10 000 € und mehr aufgrund der Anzeigepflicht gemäß Geldwäschegesetz. Beim Tafelgeschäft wird keine Buchung über Konten oder Depots der Kunden vorgenommen.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten