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Tarifbindung | bpb.de

Tarifbindung (Tarifgebundene)., Tarifvertragsgesetz.

Tarifbindung. Entwicklung des Anteils der Beschäftigten in Unternehmen mit Tarifbindung

Grundsätzlich gelten die Regelungen des Tarifvertrags nur zwischen den Mitgliedern der Tarifparteien (Tarifgebundene). Der Arbeitgeber muss also dem tarifschließenden Arbeitgeberverband, der Arbeitnehmer der tarifschließenden Gewerkschaft angehören. Tritt ein Unternehmen aus dem Arbeitgeberverband aus, bleibt es dennoch in vollem Umfang an den Tarifvertrag gebunden, bis dieser endet. Endet der Tarifvertrag, gilt er weiter, bis er durch eine andere Abmachung, z. B. eine einzelvertragliche Regelung mit den Mitarbeitern oder eine Betriebsvereinbarung, ersetzt wird. Dies formuliert sinngemäß das Tarifvertragsgesetz.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten