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Versicherungskennzeichen | bpb.de

Versicherungskennzeichen

Zum Nachweis bzw. zur Kontrolle der Versicherungspflicht bestehen Sonderregelungen bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Mofas bis höchstens 25 km/h, Mopeds bis höchstens 50 km/h, Kleinkrafträdern (Mokick) bis höchstens 50 km/h und Krankenfahrstühlen über 6 km/h bis höchstens 30 km/h. Die genannten Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn die Betriebserlaubnis vorliegt und wenn sie ein gültiges Versicherungskennzeichen führen.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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