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Versorgung

bei Beamten, Richtern und Soldaten und ihren Hinterbliebenen die durch die Versorgungsgesetze geregelten Ansprüche auf bestimmte, meist regelmäßige Leistungen bei Eintritt des Versorgungsfalles. Der Anspruch ist Bestandteil des Beamten- bzw. sonstigen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses und findet seinen Rechtsgrund in der Versorgungspflicht des Dienstherrn. Versorgungsbezüge sind Ruhegehalt (Beamtenpension) oder Unterhaltsbeitrag, Hinterbliebenenversorgung, Unfallfürsorge, Übergangsgeld, Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen, die jährliche Sonderzuwendung und der Kindererziehungszuschlag.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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