Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Wettbewerbspolitik | bpb.de

Wettbewerbspolitik Wettbewerbsbehörden

alle staatliche Maßnahmen, die der Sicherung des Wettbewerbs und dem Abbau von Wettbewerbsbeschränkungen dienen. Der Wettbewerb als eines der wesentlichen Gestaltungsmerkmale der sozialen Marktwirtschaft sorgt für die bestmögliche Verwendung der knappen Produktionsfaktoren. Seine Erhaltung ist deshalb von zentraler Bedeutung.

Die Wettbewerbspolitik bedient sich verschiedener gesetzlicher Regelungen wie des Kartellgesetzes (Kartellverbot, Missbrauchsaufsicht, Fusionskontrolle) oder des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (Verbot unwahrer Werbung, Vorschriften über Sonderverkäufe), um auf die Wettbewerbssituation Einfluss zu nehmen, die Unternehmenskonzentration und eventuelle Marktmacht zu begrenzen. Träger der Wettbewerbspolitik ist der Staat. Zuständig für Wettbewerbsbeschränkungen sind als Wettbewerbsbehörden das Interner Link: Bundeskartellamt (siehe dort) und auf europäischer Ebene die Europäische Kommission.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten