Bundespräsident/Bundespräsidentin
Der Bundespräsident oder die Bundespräsidentinist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland.
Bundespräsident kann ein Mann oder eine Frau werden.
Bisher waren nur Männer Bundespräsident in Deutschland.
Darum schreiben wir in diesem Text 'Bundespräsident'.
Der Bundespräsident hat diese Aufgaben:
- Er vertritt den Bund völkerrechtlich
- Er unterschreibt Gesetze.
Und gibt sie bekannt. - Er nimmt an Veranstaltungen teil und hält Reden.
Damit kann er die Menschen und
die Politik auf ein Thema aufmerksam machen. - Er ernennt den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin.
Er oder sie muss aber vorher vom Bundestag gewählt worden sein. - Der Bundespräsident ernennt auch Minister und Ministerinnen.
Sie werden ihm aber von dem Bundeskanzler
oder der Bundeskanzlerin vorgeschlagen. - Auch Bundesrichter, Bundesbeamte, Offiziere und Unteroffiziere
werden vom Bundespräsidenten ernannt.
Die Ernennung wird ihm aber zum Beispiel
von einem Minister oder einer Ministerin vorgeschlagen. - Er kann Gefangene begnadigen.
Das heißt er kann bestimmen,
dass eine Person aus dem Gefängnis frei kommt.
Er besucht andere Staaten und hält Reden.
Und er schließt Verträge mit anderen Staaten.
Der Bundespräsident repräsentiert den deutschen Staat.
Das bedeutet:
Der Bundespräsident hat nicht viel Macht.
Er entscheidet nicht über den Inhalt der Politik.
Ein Beispiel dafür ist:
- Der Bundespräsident bestimmt nicht,
was in Gesetzen stehen soll.
Er unterschreibt die Gesetze nur. - Der Bundespräsident bestimmt nicht,
was in Verträgen mit anderen Staaten steht.
Er unterschreibt sie nur. - Er wählt auch nicht die Minister,
die Bundesrichter, die Bundesbeamten,
die Offiziere und Unteroffiziere aus.
Er wählt auch nicht den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin.
"Der Bundespräsident wird […]von der Bundesversammlung gewählt".
Die Bundesversammlung trifft sich nur zur Wahl des Bundespräsidenten.
Wer Bundespräsident in Deutschland werden will
- muss über 40 Jahre alt sein und
- muss in Deutschland wählen dürfen.
Das heißt, er wird für fünf Jahre zum Bundespräsidenten gewählt.
Danach kann die Bundesversammlung ihn nur noch einmal wählen.
Der Bundespräsident ist eines der fünf Verfassungsorgane.

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