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Staatsgrenzen | bpb.de

Staatsgrenzen

Staatsgrenzen

Staatsgrenzen

einfach POLITIK: Lexikon. Hören in einfacher Sprache

Eine Staatsgrenze legt das Gebiet des Interner Link: Staates fest.
Sie ist eine Linie zwischen zwei Staaten.

Diese Linie ist zum Beispiel auf einer Landkarten sichtbar.
In der Wirklichkeit kann man die Staatsgrenze aber oft nicht sehen.
Staatsgrenzen gibt es an Land, auf dem Meer oder in einem Fluss oder See.
An der Staatsgrenze endet das Gebiet eines Staates. Wenn man über die Staatsgrenze geht oder fährt, dann kommt man in einen anderen Staat.
Im Meer ist dies manchmal anders.

Regeln eines Staates gelten nur innerhalb der Staatsgrenzen.

Ein Mensch, der von einem Staat in einen anderen Staat reist, muss die Staatsgrenze überqueren. Manchmal ist es nur erlaubt, die Grenze an besonderen Stellen zu überqueren. Diese Stellen heißen Grenzübergänge.
In den meisten Staaten der Welt muss man an Grenzübergängen den Ausweis oder Pass zeigen, wenn man die Grenze überqueren will.

Einige Staatsgrenzen sind auch durch Zäune oder Mauern gesichert. So kann niemand heimlich in den anderen Staat.

In der Externer Link: Europäischen Union sind viele Grenzen offen.
Man kann ganz einfach in einen anderen Staat der Europäischen Union fahren. Meistens gibt es dort keine Kontrolle an der Grenze. Man braucht an der Grenze keinen Pass zu zeigen. Aus besonderen Gründen kann für eine bestimmte Zeit an der Grenze wieder kontrolliert werden.

Deutschland hat gemeinsame Staatsgrenzen mit 9 anderen Staaten.
Diese Staaten sind:

  • Dänemark,

  • Polen,

  • Tschechien,

  • Österreich,

  • Schweiz,

  • Frankreich,

  • Luxemburg,

  • Belgien,

  • Niederlande

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //

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