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Binnenmarkt | bpb.de

Binnenmarkt

Binnenmarkt nennt man den Markt in einem einzelnen Staat oder einer Gemeinschaft von Staaten, in dem die gleichen Regeln gelten.

Binnenmarkt

Binnenmarkt

einfach POLITIK: Lexikon. Hören in einfacher Sprache

Der Markt ist der Ort, an dem mit Waren gehandelt wird.
Ein Beispiel für einen Markt ist der Wochenmarkt. Auf jedem Wochenmarkt gibt es andere Regeln.
Zum Beispiel gibt es Regeln darüber, wann die Verkaufsstände auf- und abgebaut sein müssen.

Waren können auch von Menschen eines Interner Link: Staates an Menschen eines anderen Staates verkauft werden.
Zum Beispiel können Autos aus Deutschland in die USA verkauft werden.
Die USA haben aber ganz andere Regeln für das Verkaufen von Autos.
Deswegen sagt man, dass die USA ein eigener Markt sind.
Wer zum Beispiel Autos in die USA verkaufen will, muss die Regeln für das Verkaufen in den USA kennen.

Der Markt in einem einzelnen Staat nennt man Binnenmarkt.
"Binnen" heißt "innerhalb".

Wenn ein Mann und eine Frau aus demselben Staat miteinander handeln, gelten für beide die gleichen Regeln.
Man kann auch sagen: Sie handeln innerhalb des gleichen Marktes.

(© Bundeszentrale für politische Bildung)

Auch den gemeinsamen Markt in der Interner Link: Europäischen Union (EU) nennt man Binnenmarkt.
In der ganzen EU gelten die gleichen Regeln für das Kaufen, Verkaufen und Herstellen von Waren.
Alle Staaten der EU haben die gleichen Regeln.
Deshalb ist die EU ein gemeinsamer Markt.

Des gemeinsamen Markt in der EU nennt man EU Binnenmarkt.

  • Waren können von einem Interner Link: EU-Staat in den anderen transportiert werden.
    LKWs werden zum Beispiel an den Grenzen in der Regel nicht kontrolliert.

  • Händler müssen in der EU keinen Zoll zahlen.
    Die Händler müssen kein Geld zahlen, wenn sie ihre Waren in den EU-Staaten verkaufen.
    Wenn China Waren in die EU verkaufen will, gelten in jedem EU-Staat die gleichen Zölle.

  • In der EU gibt es auch Regeln, die die Käufer und Käuferinnen schützen.
    Käufer und Käuferinnen, die die gekauften Waren selbst nutzen oder verbrauchen, werden auch Verbraucher und Verbraucherinnen genannt.
    Regeln, die diese Käufer und Käuferinnen schützen, heißen Regeln zum Verbraucherschutz.

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //

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