Straftat
Eine Straftat liegt vor, wenn drei Bedingungen erfüllt sind: 1. Die Tat muss im Strafgesetzbuch oder einem anderen Gesetz als verbotene Tat beschrieben und mit einer Strafe bedroht sein. 2. Der Täter muss schuldhaft, also bei vollem Bewusstsein, gehandelt haben. 3. Der Täter muss rechtswidrig gehandelt haben, also ohne Rechtfertigungsgründe (z.B. Notwehr bei einer Tötung). Vgl. OrdnungswidrigkeitStreik Gemeinschaftliche Arbeitsniederlegung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, um Forderungen gegen den Arbeitgeber durchzusetzen, z.B. höheren Lohn oder bessere Arbeitsbedingungen.
Quelle: Thurich, Eckart: pocket politik. Demokratie in Deutschland. überarb. Neuaufl. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2011.