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Abrüstung

A. bezeichnet alle Maßnahmen, die geeignet sind, die vorhandenen militärischen Machtmittel (Soldaten, Waffen, Ausrüstung) zu kontrollieren (Rüstungskontrolle) und teilweise bzw. vollständig abzuschaffen (Abrüstung i. e. S.), um damit zur Verminderung der internationalen Kriegsgefahr bzw. zur Verhinderung militärischer Konflikte beizutragen. Obwohl es bereits früh, v. a. nach den Kriegen mit Massenvernichtungswaffen, umfangreiche A.-Bemühungen gab (z. B. die Haager Friedenskonferenzen (Interner Link: Haager Abkommen/Haager Konventionen) 1899 und 1907, die Vereinbarungen der Völkerbundsatzung 1919, die A.-Konferenz des Interner Link: Völkerbundes 1932/34), konnten Phasen dramatischer Aufrüstung nicht verhindert werden. Erst nach dem Zweiten Interner Link: Weltkrieg und mit der Entwicklung von Atomwaffen, welche die Selbstvernichtung der gesamten Menschheit befürchten ließen, wurden einige wichtige internationale und bilaterale Verträge (Interner Link: bilateral/Bilateralismus) abgeschlossen (z. B. die Atomteststoppabkommen 1963 und 1976, der Interner Link: Atomwaffensperrvertrag von 1970, das Verbot bakteriologischer und chemischer Waffen 1972), die allerdings die massive Aufrüstung während des sog. Kalten Krieges und der Ost-West-Auseinandersetzungen nicht hemmen konnten. In einer Serie von Interner Link: Verhandlungen zwischen Interner Link: NATO (Nordatlantikpakt) und Interner Link: Warschauer Pakt (z. B. den MBFR-Verhandlungen zur beiderseitig ausgewogenen Truppenreduzierung seit 1973) bzw. in bilateralen Verträgen (SALT I 1972) und Verhandlungen zwischen den USA und der UdSSR (z. B. zur Begrenzung bzw. Reduzierung der strategischen Atomwaffen SALT II seit 1973 und START seit 1982) wurde ebenfalls versucht, auf friedlichem Wege A.-Prozesse einzuleiten. In nennenswertem Umfang und mit Aussicht auf Dauerhaftigkeit wurden A.-Schritte erstmals im Zuge der ideologischen Öffnung und politisch-ökonomischen Transformation des ehemaligen Ostblocks (Interner Link: Ostblock/Ostblockstaaten) möglich. Beginnend mit der Interner Link: Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) 1973 in Helsinki und der Konferenz über Vertrauensbildende Maßnahmen in Europa (KVAE) 1984 in Stockholm und weiteren KSZE-Nachfolgeverhandlungen wurden die Grundlagen für eine europäische Sicherheitsordnung gelegt. Nach dem Ende des Warschauer Paktes haben sich die A.-Bemühungen weitgehend auf die Bühne der Vereinten Nationen (Interner Link: Vereinte Nationen (UN)) verlagert.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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