Amnestie
Verzicht auf die Bestrafung von Straftaten. Ehemals Ausdruck absoluter Machtfülle, setzt die A. geltendes Recht temporär außer Kraft, um die Chance der sozialen oder politischen Versöhnung über den Akt der rechtlichen Sanktionierung zu stellen.A. erfolgt meist, um ganze Gruppen von Taten oder Tätern zu entkriminalisieren. Grundlage der A. ist i. d. R. ein Gesetz, das zum Erlass bereits verhängter Strafen, zur Niederschlagung laufender oder zur Nichteinleitung neuer Strafverfahren führt.
Siehe auch:
Recht
Gesetz
Strafverfahren
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.