Arbeitsbeziehungen
[engl.: labour relations] Der Begriff A. beschreibt das von gegensätzlichen Interessen, aber auch von gegenseitiger Abhängigkeit geprägte Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bzw. zwischen den Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital. Im Mittelpunkt der A. steht die kollektive Regelung von Arbeitsverhältnissen, die in Form von Verhandlungen, Austauschprozessen und Arbeitskämpfen eine Reihe von Institutionen (z. B. Tarifverhandlungen), Normen (z. B. zur Schlichtung von Arbeitskämpfen) und Verträgen (z. B. Tarifverträge) hervorgebracht hat.Siehe auch:
Interessen
Abhängigkeit
Arbeitgeber/Arbeitgeberin
Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin
Produktionsfaktoren
Arbeit
Kapital
Verhandlung
Arbeitskampf
Institution
Normen
Schlichtung
Tarifvertrag
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.