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Fürsorgepflicht | bpb.de

Fürsorgepflicht

F. bezeichnet im Rahmen von Interner Link: Arbeitsbeziehungen die Pflicht des Arbeitgebers (Interner Link: Arbeitgeber/Arbeitgeberin), für Leben und Gesundheit des Arbeitnehmers (Interner Link: Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin) Sorge zu tragen. Der F. des Arbeitgebers entspricht die Treuepflicht des Arbeitnehmers.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten