Internationale Organisationen

(engl.: International Organizations). I.O. sind Zusammenschlüsse von Staaten, die durch völkerrechtliche Verträge gegründet worden und mit eigenen Organen und eigenen Zuständigkeitsbereichen ausgestattet sind. I.O. dienen dazu, die konkret vereinbarten (und insofern begrenzten) politischen, militärischen, wirtschaftlichen oder sozialen Aufgaben zu erfüllen, ohne die Souveränität der Mitgliedsstaaten zu beeinträchtigen. Die weltweit wichtigste und größte I.O. sind die Vereinten Nationen.

Siehe auch:
Non Governmental Organization (NGO)
Quago/Quango
supranational
Vereinte Nationen (UN)

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 4., aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2006.