Abdingbarkeit
die Möglichkeit, von geschriebenen Rechtsnormen (z. B. Gesetzen) zugunsten anderer Regelungen abzuweichen, insbesondere durch Verträge. Abdingbare Normen werden auch als nachgiebiges Recht (dispositives Recht) bezeichnet und bilden den Gegensatz zu zwingendem Recht, welches Abweichungen verbietet, z. B. § 551 BGB, der die Obergrenze einer Mietkaution festlegt.Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.
