Abgabenordnung

AO.

Abkürzung AO.. Die AO vom 16. 3. 1976 ist in der Bundesrepublik Deutschland das grundlegende Gesetzeswerk für das Steuerschuldrecht, das Steuerverfahrensrecht, das Steuerstrafrecht und das Steuerordnungswidrigkeitenrecht. Sonderregelungen finden sich lediglich für die Organisation der Finanzverwaltung im Finanzverwaltungsgesetz und für das Verfahren der Finanzgerichtsbarkeit in der Finanzgerichtsordnung. Zwar ist die AO den Einzelsteuergesetzen gleichsam als "allgemeiner Teil" vorangestellt, dennoch gilt sie nur für die durch Bundes- oder EG-Recht geregelten Steuern, soweit diese durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltet werden. Auch wenn die AO oft als Steuergrundgesetz bezeichnet wird, finden sich Grundprinzipien des Steuerrechts auch im GG oder in den Einzelsteuergesetzen.


Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.