absolutes Recht
ein gegenüber jedermann wirkendes und unabhängig von einseitiger Anerkennung bestehendes Recht (z. B. auf Leben, Freiheit, Eigentum), dessen Verletzung Abwehr- und Schadensersatzansprüche auslöst; Gegensatz: relatives Recht.Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.
