Affekt

heftige, meist kurz andauernde Gemütsbewegung, z. B. Wut, Freude, Angst. Besonders hochgradige A., deren Vorhandensein i. d. R. medizinisch-psychologischer Vorklärung bedarf, können nach § 20 StGB als "tief greifende Bewusstseinsstörung" zum Ausschluss von Schuld und Strafbarkeit führen (nach der Rechtsprechung allerdings nur, wenn ihre Entstehung unverschuldet ist).


Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.