Amtseid
Diensteid
Diensteid, die von einem Träger eines öffentlichen Amtes, z. B. einem Staatsoberhaupt, Minister, Richter, Beamten oder (Berufs- und Zeit-)Soldaten, bei Dienstantritt geleistete feierliche Verpflichtung, die Amtspflichten treu zu erfüllen. Der Amtseid ist ein promissorischer Eid, dessen Verletzung nicht als Meineid, sondern nur als Amtsvergehen bestraft wird, soweit ein solches vorliegt. (Eid)Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.
