Anderkonto

Bankkonto auf den Namen eines Treuhänders (z. B. Rechtsanwalt) über Vermögenswerte, die der Treuhänder verwaltet; es darf nicht seinen eigenen Zwecken dienen.


Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.