Angeschuldigter
Beschuldigter, gegen den durch die Staatsanwaltschaft die öffentliche Anklage erhoben worden ist, aber das Hauptverfahren noch nicht eröffnet wurde (§ 157 StPO). AngeklagterQuelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.
