Anspruch

das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (Legaldefinition in § 194 BGB); Beispiele: Anspruch aus einem Vertragsverhältnis z. B. auf Kaufpreiszahlung; Anspruch auf Schadensersatz bei unerlaubter Handlung.


Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.