Arbeitsförderung
Die A. regelt sich seit dem 1. 1. 1998 nach dem SGB III. Wesentlicher Gegenstand ist die Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen durch die Bundesagentur für Arbeit. Zu den Hauptfeldern der A. gehören des Weiteren: Berufsberatung, Förderung der beruflichen Bildung, berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation, Winterbauförderung, Maßnahmen der Arbeitsbeschaffung, Gewährung von Kurzarbeitergeld und von Insolvenzgeld.Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.
