Aufwendungen

freiwillige Aufopferung von Vermögenswerten im Interesse eines anderen, z. B. die Auslagen eines Beauftragten für den Geschäftsherrn (Auftrag). Hiervon zu unterscheiden sind Verwendungen als Aufwendungen, die einer Sache zugute kommen, z. B. Reparaturkosten. Art und Umfang der Erstattung von Aufwendungen (Aufwendungsersatz) sind je nach Fall verschieden geregelt.


Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.