Auskunftsverweigerungsrecht
das einem Zeugen zustehende Recht, auf bestimmte Fragen die Auskunft zu verweigern, im Unterschied zum Zeugnisverweigerungsrecht, das den Zeugen berechtigt, die Aussage insgesamt zu verweigern. Im Strafverfahren besteht ein A. hinsichtlich solcher Fragen, deren Beantwortung den Zeugen oder einen Angehörigen der Gefahr einer Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfolgung aussetzen würde (§ 55 StPO).Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.
