Ausweisung
das behördlich angeordnete Verbot, sich in einem Staat aufzuhalten, verbunden mit der Verpflichtung, das betreffende Gebiet zu verlassen. Deutschen gegenüber ist eine Ausweisung aus Deutschland nicht zulässig; Ausländern gegenüber ist eine Ausweisung bei Vorliegen bestimmter, im Ausländergesetz (§§ 45 ff.) aufgeführter Gründe zulässig (Ausländer, Staatsrecht).Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.
