Autonomie
Selbstgesetzgebung, Selbstsatzung, das Recht eines Gemeinwesens, die Rechtsverhältnisse seiner Angehörigen durch Aufstellung bindender Rechtssätze zu regeln. Geblieben ist die Autonomie bis heute als wesentlicher Teil der Selbstverwaltung in Gemeinden und Gemeindeverbänden, bei Universitäten u. a. Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere den Berufskammern (Ärztekammer, Rechtsanwaltskammer) und den anerkannten Religionsgemeinschaften. Typische Ausprägung der Autonomie ist die Satzungsautonomie, d. h. das Recht, in eigenen Angelegenheiten Satzungen zu erlassen.Im Tarifrecht spricht man von Tarifautonomie als dem Recht der Tarifparteien (Gewerkschaften, Arbeitgeber), ohne staatliche Beeinflussung Tarifverträge abzuschließen. Im Zivilrecht ist Privatautonomie die dem Einzelnen zustehende Befugnis zu freiem Handeln, seine privaten Rechtsverhältnisse grundsätzlich nach seinem Belieben rechtlich zu regeln (insbesondere Vertragsfreiheit, Testierfreiheit). Im Vereinsrecht versteht man unter Vereins- bzw. Verbandsautonomie das Recht privater Vereine, ihre inneren Angelegenheiten (durch Satzungen, Wettkampfordnungen usw.) selbst zu regeln.
Im Staats- und Völkerrecht ist Autonomie die rechtlich gesicherte Selbstständigkeit von Teilgebieten eines Staates, denen in bestimmten Fragen, besonders zum Schutz nationaler Minderheiten, eine Selbstverwaltung gewährt wird. Sie wird häufig auf bestimmte Bereiche beschränkt, besonders in Bezug auf Kultur, Sprache und Schulwesen.
Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.
