Bedürfnisprüfung

die vor Inkrafttreten des GG oft vorgeschriebene Prüfung durch die Verwaltungsbehörde, ob für die Erteilung einer Erlaubnis (v. a. Gewerbeerlaubnis) "ein Bedürfnis bestehe"; damit sollte der Wettbewerb zum Vorteil der Beteiligten und im öffentlichen Interesse in Schranken gehalten werden. Die B., durch die das Grundrecht der Berufsfreiheit eingeschränkt wird, hat das Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen nur dann für rechtmäßig erklärt, wenn der Schutz eines überragend wichtigen Gemeinschaftsgutes (z. B. die Volksgesundheit) sie erfordert.


Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.