Befähigungsnachweis

förmlicher Nachweis fachlicher Eignung und Vorbildung als Voraussetzung dafür, bestimmte Berufe ausüben zu können. Ein Befähigungsnachweis ist z. B. für das Richteramt und zahlreiche Gewerbearten erforderlich.Vom formalisierten Befähigungsnachweis ist der für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten gesetzlich vorgesehene "Nachweis erforderlicher Sachkunde" zu trennen. Von besonderer Bedeutung ist die Ablegung der Meisterprüfung als Befähigungsnachweis im Handwerk (auch großer Befähigungsnachweis), die zum Betrieb eines stehenden zulassungspflichtigen Handwerksgewerbes qualifiziert. Der Befähigungsnachweis dient der Bewahrung der Allgemeinheit vor möglichen Gefährdungen und, besonders im Handwerk, auch der Sicherstellung einer hohen Bereitschaft, auszubilden. Er ist als subjektive Zulassungsvoraussetzung mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit vereinbar.


Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.