Beklagter

im Zivilprozess und ähnlichen Verfahren die Gegenpartei des Klägers, gegen die sich die Klage richtet und die als Beklagter mit Rechtshängigkeit in den Prozess einbezogen wird.


Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.