Beschäftigungsverhältnis
faktisches Arbeitsverhältnis
faktisches Arbeitsverhältnis, Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das auf der bloß tatsächlichen Aufnahme von Arbeit beruht und Anknüpfungspunkt v. a. im Arbeitnehmerschutz- und Sozialversicherungsrecht ist (Arbeitsverhältnis).Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.
