bürgerliches Recht

Teil des Privatrechts; es regelt die allg. Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander. Wichtigste Kodifizierung ist das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Daneben sind zum b. R. verschiedene, zum Teil in Spezialgesetzen (bürgerlich-rechtlichen Nebengesetzen) geregelte Rechtsmaterien zu rechnen, wie z. B. das Recht der Produkthaftung oder des Wohnungseigentums.


Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.