Bundespolizei
Sonderpolizei des Bundes in bundeseigener Verwaltung, 1951 als Bundesgrenzschutz errichtet und dem Bundesministerium des Innern unterstellt; die Umbenennung in B. erfolgte 2005. Nach dem (Bundesgrenzschutz-)Gesetz vom 19. 10. 1994 obliegt der B. der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebiets, auch auf hoher See, soweit nicht ein Land ihn mit eigenen Kräften wahrnimmt. Des Weiteren ist die B. zuständig für Aufgaben der Bahnpolizei auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes, für den Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs auf Flughäfen, für den Schutz der Verfassungsorgane und Ministerien des Bundes gegen Störungen (Objektschutz), für die Unterstützung der Länder bei der Bekämpfung von besonderen Gefahren, Naturkatastrophen und in Situationen des inneren Notstandes (Art. 91 GG), auf Anforderung des Bundesamts für Verfassungsschutz im Rahmen von dessen Aufgaben für das Abhören des Funkverkehrs ausländischer Nachrichtendienste, extremistischer Gruppen u. a.Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.
