Bundestreue

im Bundesstaat die Verpflichtung des Gesamtstaates (Bund) und der Gliedstaaten (Länder) zu bundesfreundlichem Verhalten, d. h. zu gegenseitiger Rücksichtnahme und Verständigungsbereitschaft. Die B. ist ein ungeschriebener Grundsatz des Verfassungsrechts, der fundamentale Bedeutung für die bundesstaatliche Ordnung hat.


Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.