direkte Steuern

häufig verwendete Klassifizierung von Steuern (Gegensatz: indirekte Steuern), ohne dass es eine in der Finanzwissenschaft allg. akzeptierte Definition gibt. Nach dem Kriterium der steuerlichen Leistungsfähigkeit sind direkte Steuern alle Steuern, bei denen die steuerliche Leistungsfähigkeit "direkt" erfasst wird (z. B. Einkommen-, Vermögen-, Erbschaftsteuer); nach dem Kriterium der (vom Gesetzgeber beabsichtigten) Überwälzung sind direkte Steuern solche, die unmittelbar bei denjenigen erhoben werden, die auch belastet werden sollen (z. B. Einkommensteuer). In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung umfassen direkte Steuern die Einkommensteuer (einschließlich Lohn- und Kapitalertragsteuer), Körperschaft- und Vermögensteuer sowie Steuern im Zusammenhang mit dem privaten Verbrauch (z. B. Kfz-Steuer privater Haushalte); die Erbschaftsteuer wird zu den Vermögensübertragungen an den Staat gezählt. (Steuern)


Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.