Doppelbesteuerungsabkommen
völkerrechtliche Verträge, die zum Ziel haben, die internationale Doppelbesteuerung, d. h. die zwei- oder mehrfache Besteuerung desselben Gegenstandes durch verschiedene Steuerhoheitsträger, zu vermeiden oder in ihren Auswirkungen zu dämpfen. Der Sache nach wird dies erreicht durch eine Begrenzung der Quellenstaatsbesteuerung und/oder einen Ausgleich beim Wohnsitzstaat; entweder verzichtet dieser auf die Besteuerung von Auslandseinkünften bzw. -vermögen (Freistellungsmethode, auch Methode der Aufteilung und Zuteilung der Besteuerungsgrundlagen, ggf. mit Progressionsvorbehalt), oder er besteuert unbeschränkt Steuerpflichtige auch mit ihren ausländischen Einkommen und Vermögen, rechnet aber auf die Wohnsitzstaatsteuer die im ausländischen Quellenstaat entrichtete Steuer an (Anrechnungsmethode). Deutschland hat mit 61 Staaten D. (für Einkommen und Vermögen) abgeschlossen. Liegt kein D. vor, so findet im deutschen Steuerrecht bei der Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen- und Erbschaftsteuer die Anrechnungsmethode Anwendung.Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.
