Drittschuldner

bei der Zwangsvollstreckung in Forderungen oder andere Vermögensrechte der Schuldner des Vollstreckungsschuldners, dessen Anspruch gegen den Drittschuldner zugunsten des Vollstreckungsgläubigers verwertet werden soll (z. B. Arbeitgeber des Schuldners bei Lohnpfändung). Der Drittschuldner ist diesem zur Auskunft über das Recht und (nach gerichtlicher Überweisung an den Gläubiger) zur Zahlung verpflichtet.


Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.