Düsseldorfer Tabelle

die in Tabellenform veröffentlichten, von den Familiensenaten des OLG Düsseldorf ausgearbeiteten und regelmäßig überarbeiteten Richtsätze zur Berechnung der Höhe des Unterhalts für Kinder und für Ehegatten, auch im Falle der Ehescheidung. Zu diesen gehören auch Leitlinien. Beides dient der rechnerischen Konkretisierung der Unterhaltsvorschriften sowie der Pauschalierung der unterhaltsrechtlich relevanten Beträge. Daneben gibt es auch etwa die "Berliner Tabelle", die in den Fällen gilt, in denen beide Unterhaltspartner im Beitrittsgebiet wohnen. Die Düsseldorfer Tabelle ist zwar nicht rechtsverbindlich, wird aber von den meisten Gerichten der alten Bundesländer als maßgebliche Grundlage in Unterhaltsverfahren angewendet. Die Neuveröffentlichung erfolgt i. d. R. alle zwei Jahre. In den neuen Ländern dienen besonders ausgearbeitete Unterhaltsleitlinien (z. B. OLG Dresden) dem Ziel, die Rechtsanwendung möglichst zu vereinheitlichen.


Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.