Effektivverzinsung
effektive Verzinsung
effektive Verzinsung, im Gegensatz zur Nominalverzinsung der tatsächliche Ertrag (Rendite) einer Kapitalanlage (Wertpapier oder Forderung) unter Berücksichtigung aller preisbestimmenden Faktoren (Zinsertrag, An- und Verkaufskurs, Nebenkosten, Zinstermine, Laufzeit und Tilgungsmodalitäten). Für den Schuldner von Krediten ist die Effektivverzinsung das tatsächliche Entgelt für die Inanspruchnahme des Kredits in Form der Gesamtbelastung pro Jahr in Prozent des Kreditbetrages unter Berücksichtigung von| - | Nominalzins, |
| - | Auszahlungskurs (Disagio), |
| - | Laufzeit (Festschreibungszeit), |
| - | Tilgungsmodalitäten, |
| - | Zinszahlungsterminen und Praxis der Wertstellung von Zins- und Tilgungszahlungen, |
| - | Bearbeitungsgebühren und |
| - | Provisionen (z. B. Bereitstellungsprovisionen). |
Zur Berechnung der Effektivverzinsung haben sich in der Bankpraxis Formeln durchgesetzt, die praktische Näherungslösungen ergeben.
Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.

