gesetzgebende Gewalt
Legislative
Legislative, die dem Staat zustehende Befugnis, Gesetze zu erlassen; auch das sie ausübende Staatsorgan (Gewaltenteilung). Träger der g. G. ist in den demokratischen Staaten die gesetzgebende Versammlung (Parlament, Bundestag), in Deutschland zusammen mit einer zweiten (föderativen) Kammer (Bundesrat).Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.
