Gesetzgebung

die staatliche Rechtsetzung, soweit sie im Erlass von formellen Gesetzen besteht. Die Staatsorgane, in deren Hand die G. liegt, sind Inhaber der gesetzgebenden Gewalt. Die Zuständigkeit zur G. (Gesetzgebungskompetenz) ist in Bundesstaaten zwischen dem Gesamtstaat und den Gliedstaaten aufgeteilt. (Gesetzgebungsverfahren)


Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.