Gesundheitszeugnis

von approbierten Ärzten (v. a. Amtsärzten) ausgestellte Bescheinigung über den allgemeinen Gesundheitszustand, auch darüber, dass die betreffende Person frei von bestimmten ansteckenden Krankheiten ist; erforderlich z. B. im Rahmen des Bundesbeamtengesetzes bei der Berufung in das Beamtenverhältnis, Aufnahme in den Schuldienst, bei beruflichem Umgang mit Lebensmitteln, auch bei Auswanderung in außereuropäische Länder.


Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.