Gewässerverunreinigung

Straftat gegen die Umwelt, die begeht, wer unbefugt ein Gewässer verunreinigt oder sonst dessen Eigenschaften nachteilig verändert. Unter Gewässer wird dabei jede Form in- oder ausländischen Gewässers verstanden, also auch das Grundwasser wie auch die Weltmeere. G. wird gemäß § 324 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren (bei Fahrlässigkeit bis zu drei Jahren) oder mit Geldstrafe bestraft.


Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.