Gleichstellungsbeauftragte

früher Frauenbeauftragte, Funktionsbezeichnung für Frauen, deren Aufgabe es ist, Benachteiligungen von Frauen im öffentlichen Leben aufzudecken und abzubauen. Gleichstellungsbeauftragte sind z. B. bei Kommunen, auf der Ebene der Bundesländer, an Universitäten und in Betrieben eingesetzt. Nach dem Bundesgleichstellungsgesetz vom 30. 11. 2001 ist in Dienststellen des Bundes mit mindestens 100 Beschäftigten eine Gleichstellungsbeauftragte nach Wahl durch die weiblichen Beschäftigten für vier Jahre zu bestellen. Zu den Aufgaben von Gleichstellungsbeauftragten gehören u. a.: Mitwirkung bei personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen, die die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betreffen; Erstellung und Kontrolle von Gleichstellungsplänen; auf kommunaler Ebene auch Beratung Rat suchender Bürgerinnen (z. B. bei Misshandlung und Vergewaltigung, Sozialhilfeanträgen, Ausbildungsplatzsuche und Arbeitsmarktfragen).


Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.