Grundstück
ein katastermäßig vermessener, räumlich abgegrenzter (bebauter oder unbebauter) Teil der Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblatts (Grundbuch) als Grundstück geführt wird. Werden Teile des Grundstücks verschieden genutzt oder durch Verkehrswege geschnitten, liegt trotzdem ein einheitliches Grundstück im Rechtssinn vor, wenn nur ein Grundstück im Grundbuch geführt wird. Wird ein Teilstück abgeteilt und selbstständig eingetragen, entsteht ein neues selbstständiges G. (Bestandteile).Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.
