Idealkonkurrenz
Tateinheit
Tateinheit, die Verletzung mehrerer Straftatbestände (ungleichartige I.) oder die mehrfache Verletzung derselben Strafnorm (gleichartige I.) durch ein und dieselbe Handlung. Ungleichartige I. liegt z. B. vor, wenn A den B dadurch vorsätzlich tötet, dass er das Haus, worin B schläft, in Brand steckt (I. zwischen Mord und Brandstiftung, §§ 211, 306 c, 52 StGB), gleichartige I., wenn etwa durch einen Schuss mehrere Menschen verletzt werden. § 52 StGB bestimmt, dass bei I. nur die Norm anzuwenden ist, die die schwerste Strafe androht (Absorptionsprinzip). Von der I. zu unterscheiden sind die Realkonkurrenz und die Gesetzeskonkurrenz.Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.
