innere Verwaltung

die Behörden und Verwaltungsträger, die im Bund und in den Ländern zum Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern gehören, zur Abgrenzung von den "Sonderverwaltungen" (Finanz-, Sozial-, Kultusverwaltung u. a.) auch als "allgemeine i. V." bezeichnet. Heute gehören zur i. V. hauptsächlich allgemeine Verwaltungsangelegenheiten, Beamtenrecht, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Polizei, Kommunalverwaltung, Bauwesen.


Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.